Das sollten Sie beachten...
Geschäftsbedingungen der Ehrenberg-Reisen GmbH für Reiseverträge (Stand 01.09.2008)
1.0 Abschluss eines Reisevertrages 1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich, unabhängig von der Herausgabe der Programme erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren vertragliche Verpfl ichtung er bei ausdrücklicher und gesonderter Erklärung, wie für seine eigenen Verpfl ichtungen einsteht.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie oder Ihr Reisebüro durch die Übersendung einer Reisebestätigung. Liegen Ihnen unsere Reisebedingungen bei Anmeldungen nicht vor, über senden wir sie Ihnen gerne auf Anforderung.
1.3 Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Zahlung erfolgen kann.
2.0.Bezahlung 2.1 Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 20% des bestätigten Preises zu leisten. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn Ihre Reiseunterlagen im Reisebüro bereitliegen; bei Direktinkasso wird der Reisepreis 4 Wochen vor Reisebeginn – bei späterem Vertragsschluss sofort – fällig, worauf unverzüglich die Reiseunterlagen übersandt werden.
2.2 Zahlungsverzug berechtigt uns zur Aufl ösung des Vertrages, Ausschluss von der Reise und zum Ersatz der Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5. Zur Absicherung der Kundengelder haben wir eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Den Sicherungsschein übersenden wir mit der Reisebestätigung.
3.0 Leistungen 3.1 Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Eventuelle Klassifizierungen bzw. Einstufungen der Objekte beruhen auf den im Zielgebiet geltenden Maßstäben. Leistungen in fremden Ländern, z.B. Hotelunterkünfte, können nicht immer mit den hiesigen Wertmaßstäben gemessen werden. Es können daher Verhältnisse angetroffen werden, die bei uns Beanstandungen rechtfertigen würden, im Zielgebiet aber dem üblichen Standard entsprechen. Verpfl egung wird, wenn nicht ausdrücklich „deutsche Küche“ geboten wird, nach Landessitte zubereitet.
3.2 Vereinbarte Änderungen werden in die Reisebestätigung aufgenommen, Sonderwünschen wird nach Möglichkeit entsprochen.
3.3 Bei evtl. auftretenden Schwierigkeiten wer den unsere Reiseleiter, örtliche Vertretungen und Leistungsträger Hilfe leisten. Näheres befi ndet sich bei den Reiseunterlagen.
3.4 Mitnahme von Tieren ist ohne unsere vor herige Zustimmung nicht möglich.
4.0 Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen unerherblich und für die Reisenden zumutbar sind.
5.0 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson 5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder vor Reisebestätigung Ihre Anmeldung widerrufen.
5.2 Für diesen Fall haben wir Anspruch auf eine angemessene Entschädigung nach folgender Staffel: a) bei einem Widerruf oder Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn 20% vom Reisepreis, b) bei Widerruf oder Rücktritt ab 29. bis 16. Tag vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis, c) bei Widerruf oder Rücktritt ab 15. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60% vom Reisepreis, d) bei Widerruf oder Rücktritt ab 6. Tag vor Reisebeginn 80% vom Reisepreis, e) bei Widerruf, Rücktritt oder Nichtantritt am Anreisetag 100% vom Reisepreis, dies gilt auch bei Theater- oder Konzertkarten.
5.3 Ohne Kosten werden auf Ihren Wunsch Unterbringungskategorie bei der gebuchten Reise geändert, sofern wir dieses noch ermöglichen können. Andere Änderungen des Reisevertrages, z.B. andere Reisezeit oder -ort, bedürfen der einvernehmlichen Vetragsänderung mit uns. Die Gebühr beträgt 25 Euro (pro Buchung) bis 30 Tage vor Reiseantritt, sonst ist nur Storno mit Neuanmeldung möglich.
5.4 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß anstelle Ihrer Person oder eines angemeldeten Mitreisenden eine Ersatzperson an der Reise teilnimmt. Wir können der Teilnahme der Ersatzperson widersprechen, falls diese den besonderen Reiseanfordernissen nicht genügt oder ihre Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wir können von Ihnen die durch die Teilnahme der Ersatzperson(en) entstehende Mehrkosten in Höhe von 26 Euro pro Person berechnen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er neben dem ursprünglich gemeldeten Teilnehmer.
5.5 Bei sämtlichen Pauschalbeträgen steht Ihnen der Nachweis offen, daß uns wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
6.0 Rücktritt und Kündigung durch uns 6.1 Unbeschadet der beiderseitigen Rücktrittsmöglichkeit in Folge höherer Gewalt können wir vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen. a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise un geachtet einer Abmahnung von uns nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Lösung vom Vertrag gerechtfertigt ist. In diesem Falle werden wir Ihnen den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile gutbringen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspuch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) bis 5 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Min destteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuleiten. Sie erhalten geleistete Zahlung sofort zurück, es sei denn, Sie nehmen ein Ersatzangebot von uns an. c) Wir behalten uns vor, Reisen kurzfristig abzusetzen, falls dies aus Gründen, die wir und unsere Leistungsträger nicht beeinfl ussen können, erforderlich ist, z.B. Wintersportsonderzüge bei Schneemangel, Ausfall von Veranstaltungen wie Fußballspiele.
7.0 Gewährleistungen und Haftung 7.1 Wir haften im Rahmen der gesetzlich gere gelten Gewährleistung dafür, daß die Reise nicht mit Fehlern behaftet ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Reisende verpflichtet, den Mangel unverzüglich dem Reiseleiter zu melden. Wird eine Reise ohne Reiseleiter durchgeführt, melden Sie bitte Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger. Im übrigen ist jeder Reisende verpflichtet, bei Leistungsstörungen daran mitzuwirken, Schäden zu vermeiden.
7.2 Wird die Reise infolge eines Mangels beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag erst kündigen, nachdem er uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, von uns verweigert wird oder durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reiseende uns gegenüber anzumelden. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Vorstehende Ansprüche verjähren 6 Monate nach vertraglich vorgesehenem Reiseende. Die Verjährung ist vom Tag der Anmeldung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
7.3 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist für jeden Reiseteilnehmer auf die 3-fache Höhe des auf ihn entfallenden Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird, oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers ver antwortlich sind. Für deliktische Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschäden bis 76.690 Euro, bei Sachschäden bis 4.090 Euro pro Reisenden. Übersteigt der 3-fache Reisepreis diese Summen, ist die Haftung auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt. Sollte die Summe nicht ausreichend erscheinen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
7,4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung, internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende Vorschriften, nach denen eine Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkung geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so können auch wir uns hierauf berufen.
8.0 Fremdleistungen Wir sind aus keinem Rechtsgrunde für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausfl üge, Sonderveranstaltungen) und die in der Reiseausschreibung oder sonstwie ausdrücklich gekennzeichnet sind, verantwortlich.
9.0 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Über Besonderheiten, die bei Reisen ins Ausland gegebenenfalls zu beachten sind, werden Sie informiert. Sollte bei Auslandsreisen deutscher Staatsangehöriger der Personalausweis nicht ausreichen, werden wir Sie informieren. Desweiteren teilen wir Ihnen gesundheitliche Formalitäten die für die Reise erforderlich sindmit, die für die Reise bzw. den Aufenthalt erforderlich sind. Werden wir mit der Besorgung der Visa beauftragt, haften wir nicht für deren rechtzeitige Erteilung und Zugang, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten haben.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich der vorgenannten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des gesamten Reisevertrages nicht.
11. Gerichtsstand Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufl eute oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.
12. Versicherung Über den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit bzw. den Abschluss weiterer auf die Reise bezogener Versicherungen werden Sie in unseren Katalogen ausführlich unterrichtet. Bitte beachten Sie, daß der Abschluss dieser Versicherungen spätestens 7 Tage nach Buchungsbestätigung erfolgen muß.
13. Datenschutz Ihre uns bekannten persönlichen Daten werden in unserem EDV-System gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Die Vertraulichkeit der Daten wird nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzes gewährleistet.
Veranstalter EHRENBERG-REISEN GmbH Oberstraße 19 • 38707 Altenau Tel.: 0 53 28 - 98 08 - 0 Fax: 0 53 28 - 98 08 - 88 Internet: www.ehrenberg-reisen.de e-mail: ehrenberg-travel@t-online.de
Zum Schluss noch ein Hinweis:
Sollten Sie oder die von Ihnen angemeldeten Reisenden dem Leistungsträger (z.B. Hotelier) Schäden zufügen, sind Sie und die anderen Reisenden zum Schadenersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
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